Rentenbezüge steuerfrei? Wer als Rentner auf die Steuererklärung verzichten kann – und wer nicht!

2025-07-11
Rentenbezüge steuerfrei? Wer als Rentner auf die Steuererklärung verzichten kann – und wer nicht!
wmn

Rentenbezüge und die Steuererklärung: Ein kompliziertes Thema

Für viele Rentner:innen ist der Gang zur Steuererklärung eine jährliche Belastung. Doch gute Nachrichten: Unter bestimmten Voraussetzungen können Rentner:innen tatsächlich auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichten. Dieser Artikel erklärt, wer von dieser Steuerbefreiung profitieren kann und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.

Wer ist von der Steuerbefreiung betroffen?

Grundsätzlich sind Rentner:innen, die lediglich Rentenbezüge aus Österreich erhalten, von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit. Das bedeutet, dass Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Pensionsversicherung oder aus berufsständischen Versorgungswerken in der Regel steuerfrei sind.

Aber Achtung: Es gibt Ausnahmen!

Die Steuerbefreiung gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Wenn Rentner:innen neben ihren Rentenbezügen weitere Einkünfte erzielen, kann eine Steuererklärung erforderlich sein. Dazu gehören beispielsweise:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden)
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (z.B. freiberufliche Tätigkeit)
  • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe

Auch wenn der Rentner:in weitere Einkünfte hat, die die Freibeträge übersteigen, ist eine Steuererklärung Pflicht.

Freibeträge im Detail

Für Rentner:innen gibt es spezielle Freibeträge, die die Steuerlast reduzieren können. Diese Freibeträge hängen von der Art der Rente und dem Familienstand ab. Es ist ratsam, sich über die aktuellen Freibeträge beim Finanzamt oder einer Steuerberatung zu informieren.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung trotzdem?

Auch wenn keine Steuerpflicht besteht, kann sich eine Steuererklärung lohnen. Denn in manchen Fällen können Rentner:innen durch den Abzug von bestimmten Ausgaben (z.B. Krankheitskosten, Spenden) eine Steuererstattung erhalten. Eine Steuerberatung kann hier Klarheit schaffen und helfen, alle relevanten Ausgaben geltend zu machen.

Fazit: Informieren Sie sich!

Die Steuerbefreiung für Rentner:innen ist eine willkommene Erleichterung. Allerdings ist es wichtig, sich über die genauen Bedingungen und Ausnahmen zu informieren. Im Zweifelsfall sollte man sich von einem Steuerberater beraten lassen, um sicherzustellen, dass man alle Rechte wahrnimmt und keine unnötigen Fehler begeht.

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